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Es ist nicht erlaubt eine Wohnung innerhalb des Grundgebietes der Karaburuner Gemeinde anzufangen zu bauen, ohne die erforderliche Baugenehmigung vorher zu bekommen. Der Anfang eines Baues ohne vorherrige Baugenehmigung wird bestraft mit einem Strafgebühr in der Höhe von 5 Mal die Gebühr für die Baugenehmigung (auf Grund der Gebühren von 2003). Falls nach der Bestrafung keine Baugenehmigung beantragt wird oder keine Baugenehmigung für das Gebäude abgeliefert werden kann, wird das Gebäude abgerissen.
Die Antragstellung für eine Baugenehmigung muss eine Reihe von Unterlagen beinhalten. Wir empfehlen, dass Sie Ihrem Architekten, sowie die Städteplanungsdienst der Gemeinde bitten Sie bei der Zusammensetzung Ihres Antrages zu begleiten und zu helfen. Der Städteplanungsdienst der Gemeinde wird Ihren Antrag prüfen und, wenn alles in Ordnung ist, die Baugenehmigung abliefern. Die Bauarbeiten müssen dann innerhalb von zwei Jahren nach der Ablieferung der Baugenehmigung anfangen. Wenn die Bauarbeiten nicht innerhalb dieser zwei Jahren anfangen, oder wenn der Bau gemäss dem in der Baugenehmigung erwähnten Angaben nicht innerhalb von fünf Jahren fertig ist, wird die Baugenehmigung nicht mehr gültig sein. In diesem Fall und wenn Sie die Baugenehmigung nicht erneuern lassen, wird der Bau nicht gestattet und werden die bis dahin gebauten Teilen der gleichen Prozedure unterliegen wie ein nicht gestatteter Bau. |
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