|
|
![]() |
ALLGEMEINE INFORMATIONEN BEZÜGLICH IMMOBILIENSTEUER
Immobiliensteuer sind in zwei Kategorien unterverteilt: Gebäudesteuer und Grund und Landsteuer. Der Steuerzahler ist der Person dem das Gebäude, Grundstück oder Land gehört.
§ Der Steuersatz für Wohnungen beträgt 1/1000 des deklarierten Wertes. § Der Steuersatz für Geschäftshäuser beträgt 2/1000 des deklarierten Wertes. § Der Steuersatz für Baugrund beträgt 3/1000 des deklarierten Wertes. § Der Steuersatz für Land beträgt 1/1000 des deklarierten Wertes. § Für die Landsteuer sind die ersten 250.000.000 TL des Wertes steuerfrei. § Jedes Jahr wird der mindest pro m² Steuersatz vom Ministerium für Bau- und Wohnungswesen und vom Finanzministerium gemeinsam bestimmt. § Die deklarierten Mindestwerten für Baugrund und Land werden während der allgemeinen Wertangabeperiode durch die gemäss dem Steuerordnungsgesetz aufgesetzten Schätzungsausschüsse festgelegt. § Der Wert der steuerbaren Gebäude, Baugrund oder Land geschieht auf Grund der herrschenden Marktpreise. § Der Wert von steuerbaren Gebäude, Baugrundstücke und Land wird um die 4 Jahr während des allgemeinen Wertangabeperiode festgelegt. Der Wert von neu gebauten Gebäude oder neu angelegten Baugrundstücke oder Landstücke wird auf Grund der Wert im Jahr vonder Fertigstellung gemessen. § Der Wert von neue angemeldete steuerbare Immobilien wird berechnet auf Basis der gänglichen Marktpreisen im Jahre des Angabes. § Die Immobiliensteuer sind in zwei Anzahlungen zu bezahlen. Die erste Zahlung muss in den Monaten März, April oder Mai erfolgen. Die zweite Anzahlung erfolgt in November. Die Steuer kann jedoch in einem Mal und auch voraus gezahlt werden. § Die nächste allgemeine Wertdeklarationsperiode ist für 2006 vorgesehen. Während der Monate März, April und Mai von 2006 werden die Steuerpflichtigen die neue Wertdeklarationen bei ihrer Gemeinde abgeben müssen. § Steuerpflichtige, die ihre Steuer nicht rechtzeitig zahlen, werden gemäss Gesetz 6183, mit einer Geldstrafe von 4 % pro Monat Verspätung und einem Minimum von 1.000.000 TL rechnen müssen. Die Wertdeklaration muss beim Inkassoschalter der Gemeinde deponiert werden. Ihr Dossier sollte folgende Unterlagen beinhalten: eine Fotokopie der Grundbucheintragung, eine Fotokopie der Identitätskarte des Eignetümers, eine Fotokopie der Benützungsgenehmigung des Gebäudes, vollständige Anschrift des Gebäudes (Viertel, Strasse, Hausnummer, Wohnungs- oder Arbeitsstellenummer), Privat- und Arbeitsstelleanschrift des Eigentümers, Steuernummer des Eigentümers sozie eine Steuermarke von 210.000 TL (Wert von 2002).
|
|
|
Home | Gemeinde | Karaburun | Galerien | Mitteilungen| Info | Link Service guide | Wasserrechnung | Immobiliensteuernummer | Site Plan | Turkce |
|
![]()
Tasarým ve Uygulama / designed by Aktif Azimut - Ýzmir
© 2004. Tüm haklarý saklýdýr./All rights reserved.